Der Weg zum Motorseglerführer Den Traum vom Fliegen zu verwirklichen: für Viele ist der erforderliche Zeitaufwand für den Segelflug aus beruflichen oder familiären Gründen ein Hindernis. Hier bietet der Motorsegler eine echte Alternative. Zeitlich unabhängig und ohne auf die Hilfe zahlreicher Kameraden angewiesen zu sein, kann man mit dem Motorsegler fliegen. Die Flüge sind nicht nur auf das Wochenende beschränkt. Auch viele Segelflieger schätzen den Motorsegler, weil man mit ihm ohne Thermik gezielt weite Strecken zurücklegen kann. Mit dem Motorsegler fliegen wir wie mit den Segelflugzeugen in der Zeit von März bis Oktober. Um die Flugbuchungen unserer Mitglieder zu koordinieren, haben wir ein internetbasiertes Reservierungssystem eingerichtet. Ein Klick im Web reicht, um den Motorsegler zu buchen - rund um die Uhr, jederzeit flexibel. Wer darf den Motorsegler fliegen ?
Nachdem ein Fliegerarzt die medizinische Tauglichkeit bestätigt hat, kann man ab einem Alter von 16 Jahren mit der Flugausbildung beginnen. Den Flugschein, die Privatpilotenlizenz (offiziell JAR FCL PPL-A, Classrating TMG) kann man ab einem Alter von 17 Jahren erhalten. Wie beim Segelflug gibt es kein Höchstalter, nur die körperliche und geistige Fitness muss stimmen - das überprüft in festgelegten Abständen der Fliegerarzt. Wie lernt man den Motorseglerflug?
Um mit dem Motorsegler fliegen zu können kann man den direkten Weg oder den Umweg über den Segelflug wählen. Auf dem direkten Weg erfolgt die fliegerische Grundausbildung auf dem Motorsegler. Im ersten Ausbildungsabschnitt (ca. 10 Flugstunden und 100 Starts) werden dem Flugschüler die notwendigen Grundkenntnisse (Start, Steigflug, Geradeausflug, Kurvenflug, Luftraumbeobachtung und -einteilung, Landung) für den ersten Alleinflug vermittelt. In den weiteren Ausbildungsabschnitten wird das praktische Wissen bei Flügen mit dem Fluglehrer und alleine ständig erweitert (Navigationsflüge, Außenlandeübungen, Grenzflugzustände). Die Dauer der Ausbildung hängt vom Ehrgeiz und den Fähigkeiten des Flugschülers ab, nach 12 bis 24 Monaten kann man die Fluglizenz in Händen halten. Der indirekte Weg geht über die Ausbildung zum Segelflugzeugführer. Nach Erhalt der Segelfluglizenz erfolgt eine zehnstündige Umschulung auf den Motorsegler. Mit welchem Flugzeug wird bei uns in Emmerich geflogen, wer bildet aus? In Emmerich bilden wir mit unserem vereinseigenen Motorsegler vom Typ SF 25 C aus. Es handelt sich um ein Flugzeug mit einem 100-PS ROTAX-Motor und einem Dreibeinfahrwerk. Übrigens: mit diesem Motorsegler können wir auch Segelflugzeuge in die Luft schleppen. Ausgebildet wird durch erfahrene, ehrenamtlich tätige Fluglehrer. Deshalb sind die Gebühren bei Schulflügen auch nicht höher als bei Alleinflügen. Wie hoch sind die Kosten ? Die Aufnahmegebühr in den Verein kostet für Jugendliche 50 Euro, für Erwachsene 100 Euro. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Motorseglerführer 21 Euro, sofern sie zusätzlich Segelflug betreiben 32 Euro. Darin sind die Start- und Landegebühren auf unserem Flugplatz enthalten. Weitere Ausbildungskosten fallen nicht an, da die Fluglehrer ehrenamtlich tätig sind. Die zeitabhängige Gebühr für den Motorsegler beträgt 54 Euro pro Stunde. Für Landungen auf fremden Flugplätzen wird in der Regel eine Landegebühr vom jeweiligen Platzhalter verlangt. Nebenkosten fallen noch für den Fliegerarzt, Lehrmaterial und behördliche Prüfungsgebühren an. Welchen Umfang hat die Motorseglerausbildung ?
Der Umfang der Ausbildung ist in der Verordnung über Luftfahrpersonal geregelt. Danach umfasst die praktische Ausbildung mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug. Die Ausbildung beinhaltet Streckenflüge mit Fluglehrer und alleine - auch mit Hilfe der Funknavigation - und eine Instrumentenflugeinweisung. Die theoretische Ausbildung erfolgt in den Fächern Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Zusammen mit dem Unterricht zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs (in deutscher oder englischer Sprache) werden ungefähr 120 Unterrichtsstunden erteilt. Die vor der Bezirksregierung Düsseldorf abzulegende Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil nach dem Multiple-Choice-Verfahren und einem praktischen Teil mit einem einstündigen Prüfungsflug Welche Unterlagen sind vorzulegen ?
Zu Beginn der Ausbildung ist die Anmeldung im Verein, eine Verzichtserklärung, bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Erklärung über schwebende Strafverfahren, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie ein flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis vorzulegen. Interesse, noch Fragen ?
Gerne erzählen wir bei einem Besuch auf unserem Fluggelände mehr über den Motorsegelflug. Fliegen Sie dann doch einfach mal mit. An jedem ersten Sonntag im Monat ist Gastflugtag, aber auch kurzfristig können Termine vereinbart werden. Natürlich beantworten wir ihre Fragen auch per »
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